AO-SF Der Weg zu uns

 

Der Weg zu uns führt für unsere Kinder über ein Aufnahmeverfahren gemäß AO-SF (Ausbildungssonderpädagogische Förderung). Einen Antrag auf Überprüfung können

– die Eltern über die allgemeine Schule oder
– die allgemeine Schule nach vorheriger Information der Eltern

beim Schulamt stellen, auch schon im Rahmen der Schulanmeldung. Dabei kann auch der Gemeinsame Unterricht an der allgemeinen Schule beantragt werden. Eltern hörgeschädigter Kinder haben die Möglichkeit der Antragsstellung direkt an der Förderschule.

Nach Gutachtenerstellung (sonderpädagogisch und schulärztlich) entscheidet die Schulaufsicht über den schulischen Förderort.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur schulischen Förderung Ihrer Kinder.